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Was ist bei der Kündigung des Mietvertrages zu beachten?

Ein Mietvertrag kann ordentlich oder ausserordentlich gekündigt werden. Um den Kündigungsprozess nicht unnötig zu verzögern, müssen gewisse Vorschriften zum Mietrecht eingehalten werden. Sollte die Kündigung diese nicht berücksichtigen, kann sie auch ungültig werden.

Kündigungsform

Kündigungen von Wohn- und Geschäftsräumen haben zwingend schriftlich mit Unterschrift der kündigenden Partei zu erfolgen. Eine Kündigung über E-Mail oder SMS ist nicht gültig. Strengere Vorschriften (zum Bespiel Kündigung nur durch Einschreiben) können im Mietvertrag vermerkt werden.

Kündigungsandrohung

Je nach Kündigungsgrund, wie beispielsweise bei einer Zahlungsverzugskündigung, ist vorher eine Kündigungsandrohung mit Ansetzung einer weiteren Zahlungsfrist auszusprechen. Wird aufgrund eines Zahlungsrückstandes der Miete durch den Mieter direkt eine Kündigung ausgesprochen, so wäre diese ungültig.

Separate Zustellung

Kündigungsandrohungen sowie Kündigungen bei Familienwohnungen sind dem Mieter sowie dessen Ehegatten bzw. eingetragenen Partner separat zuzustellen, also mit separater Anschrift und in separaten Umschlägen.

Bei gemeinschaftlichen Mieterschaften sind die Kündigungsandrohung und die Kündigung gegenüber allen Mietern sowie auch von allen Vermietern auszusprechen. Jedoch erfordert es keiner Zustellung in separaten Umschlägen, wie dies bei der Familienwohnung notwendig ist.

Unnötige Verzögerungen vermeiden

Werden die oben ausgeführten Regeln nicht eingehalten, so ist die Kündigung nicht und entfaltet keine Wirkung. Somit muss die kündigende Partei erneut kündigen, was den gesamten Kündigungsprozess erheblich verzögern kann.

 

Sie haben Fragen zur Kündigung oder möchten Ihre Wohnung (neu) vermieten? Gerne unterstützen wir Sie dabei. Wir freuen uns auf Ihren Anruf: JWT Immobilien AG, +423 237 56 00.

Die Pflichten des Vermieters

Gemäss dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) hat der Mieter folgende Pflichten:

Im Allgemeinen

Der Vermieter ist verpflichtet, die Sache zum vereinbarten Zeitpunkt in einem zum vorausgesetzten Gebrauch tauglichen Zustand zu übergeben und in demselben zu erhalten.

Abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters sind nichtig, wenn sie enthalten sind in:
a) vorformulierten allgemeinen Geschäftsbedingungen;
b) Mietverträgen über Wohn- oder Geschäftsräume.

Auskunftspflicht

Ist bei Beendigung des vorangegangenen Mietverhältnisses ein Rückgabeprotokoll erstellt worden, so muss der Vermieter es in anonymisierter Form dem neuen Mieter auf dessen Verlangen bei der Übergabe der Sache
zur Einsicht vorlegen.

Abgaben und Lasten

Der Vermieter trägt die mit der Sache verbundenen Lasten und öffentlichen Abgaben.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne bei einem persönlichen Gespräch zur Verfügung: +423 237 56 00 oder immobilien@jwt.li

Darf ich auf meinem Balkon grillieren?

Hier gelten je nach Liegenschaft unterschiedliche Bestimmungen. Bitte prüfen Sie Ihren Mietvertrag oder die Hausordnung. In den meisten Fällen ist grillieren erlaubt, solange auf die Nachbarschaft Rücksicht genommen wird. Rauch-, Geruchs- und Lärmbelästigungen sind nach Möglichkeit zu vermeiden.

Was muss ich tun, wenn ich eine Wohnung vermieten möchte?
Mietzins

Zuerst muss ich mir Gedanken darüber machen, zu welchem Preis die Wohnung wohl vermietet werden könnte. Hole ich mir professionelle Hilfe, wird zuerst eine Mietbewertung erstellt. Faktoren wie Lage, Baujahr, Zustand und Ausstattung sind einige Eckpunkte, die geprüft bzw. bewertet werden.

Vorbereitung der Wohnung

Was muss allenfalls noch renoviert oder angepasst werden? Entspricht meine Wohnung dem heutigen Standard (z.B. Waschmaschine/Tumbler und Geschirrspüler in der Wohnung vorhanden, müssen Teppiche ersetzt werden etc.)?

Ausschreibung / Besichtigung

Wie und wo schreibe ich meine Wohnung aus, damit möglichst viele Personen angesprochen werden bzw. eine zeitnahe Vermietung möglich ist? Verfüge ich über gutes Fotomaterial? Sind Grundrisspläne vorhanden? Ein Immobilienbüro verfügt über breit gefächerte Ausschreibungsmöglichkeiten (Homepage, immobörse.li, Zeitung, div. Social Media Kanäle wie Facebook, Instagram etc.). Welche Konditionen biete ich an? Gelten die Nebenkosten als Akontozahlung und ich rechne die Kosten jährlich ab oder sind diese pauschal enthalten? Wie lange soll die Mindestlaufzeit des Mietvertrags sein und welche Kündigungsfristen sind einzuhalten? Soll eine Mietkaution verlangt werden und falls ja, wie hoch darf diese sein? Wer organisiert das Mietkautionskonto? Unter Umständen sind mehrere Besichtigungstermine notwendig, bis es zu einer Mietzusage kommt. Habe ich die Zeit und Geduld dazu?

Mieterauswahl

Welche Klientel möchte ich in meiner Wohnung als künftige Mieter haben? Sollen Haustiere erlaubt sein? Dies sind u.a. Kriterien, die bei der Auswahl der Mietbewerber mit einfliessen. Wer überprüft die Bonität des potenziellen Mieters? Was kann ich alles erfragen? Ein Immobilienbüro ist in einer neutralen Position und fragt wichtige Punkte ab bzw. holt eine Referenzauskunft ein oder verlangt einen Auszug aus dem Betreibungsregister.

Mietvertrag

Was muss alles im Mietvertrag enthalten sein? Immobilienbüros haben Mietverträge, welche auf aktuellen gesetzlichen Vorgaben basieren. Über den HEV können auch Vorlagen gekauft werden.

Darf ich ausserterminlich ausziehen und einen Nachmieter suchen?

Ein Wohnungswechsel ist mit viel Aufwand verbunden. Die sorgfältige Planung beginnt mit der Auflösung des bisherigen Mietvertrags. Neben der ordentlichen, fristgerechten Kündigung ist heutzutage auch der ausserterminliche Auszug anzufinden, wenn man schon früher ausziehen will. Hier lesen Sie, was Sie dabei alles beachten müssen.

Ausserterminlichen Auszug ankündigen

Teilen Sie dem Vermieter schriftlich per Einschreiben mit, dass Sie ausserterminlich ausziehen möchten und einen Nachmieter suchen. Machen Sie für sich eine Kopie des Schreibens und bewahren Sie auch die Postquittung auf.

Nachmieter und Zeitpunkt Wohnungsübergabe mitteilen

Laut dem Gesetz muss nur ein (zumutbarer) Nachmieter vorgeschlagen werden. Der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) empfiehlt aber generell, dem Vermieter mehrere Nachmieter zu melden. Denn nicht selten ziehen sich Interessenten vor der Unterzeichnung des Mietvertrages wieder zurück. Mit der Unterschrift auf einem Meldeformular bekundet er nur sein Interesse an der Wohnung.
Lassen Sie sämtliche Interessenten, welche die Wohnung zu den gleichen Bedingungen übernehmen möchten, das Formular zur Meldung von Nachmietern ausfüllen. Dazu können Sie ein Formular des MVs oder des Vermieters verwenden. Senden Sie das Dokument mit einem Begleitschreiben per Einschreiben an den Vermieter.
Bewahren Sie unbedingt Kopien der Unterlagen sowie die Postquittung bei sich auf. Teilen Sie dem Vermieter auch den Zeitpunkt mit, auf welchen die Nachmieter die Wohnung übernehmen möchten.
Melden Sie möglichst frühzeitig Nachmieter, denn der Vermieter darf sich je nach Situation 14 bis 30 Tage Zeit nehmen, um die vorgeschlagenen Nachmieter zu überprüfen.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen Nachmieter zu akzeptieren. Lehnt er jedoch einen zumutbaren und zahlungsfähigen Nachmieter ab, sind Sie von Ihren vertraglichen Pflichten befreit. Und zwar auf den Zeitpunkt hin, auf den der Nachmieter das Mietverhältnis übernommen hätte. Dies gilt auch, wenn der Vermieter zum Beispiel das Mietobjekt für sich benutzen will, die Wohnung noch sanieren möchte oder vom Nachmieter einen höheren Mietzins verlangt und dieser sich sodann zurückzieht.

Anforderungen an Nachmieter

Die Nachmieter müssen zahlungsfähig (solvent), zumutbar und bereit sein, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Als zahlungsfähig gilt eine Person, wenn sie in der Lage ist, die Miete vollständig und pünktlich einzuzahlen.
An die Zumutbarkeit des Ersatzmieters darf der Vermieter keine anderen oder höheren Anforderungen stellen als beim ausziehenden Mieter. Als unzumutbar darf der Vermieter einen Nachmieter nur aus wichtigen Gründen ablehnen.

Bestätigung vom Vermieter verlangen

Verlangen Sie nach ca. 10 Tagen eine schriftliche Bestätigung des Vermieters, dass Sie aus dem Vertrag entlassen sind. Geht der Vermieter nicht darauf ein, sollten Sie sich womöglich durch den MV beraten lassen. Wenn Sie keine Nachmieter finden oder diese zu Recht abgelehnt werden, haften Sie für den Mietzins bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin. Lehnt der Vermieter die Nachmieter ab, verlangen Sie von ihm am besten eine schriftliche Begründung.
Holen Sie bei den abgelehnten Nachmietern eine schriftliche Bestätigung ein, dass sie bereit sind bzw. bereit gewesen wären, die frei werdende Wohnung zum vereinbarten Termin zu übernehmen und zu den gleichen Bedingungen zu mieten wie im Mietvertrag steht.

Quelle: Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz
Was passiert mit dem Mietvertrag bei einer Trennung?
Frisch verliebt – als Paar in der Mietwohnung

Moderne Paare halten den Partnerschaftsgedanken hoch. Deshalb unterzeichnen sie den Mietvertrag meistens gemeinsam. Den Vermietern ist das recht, denn so können sie den Mietzins von beiden einfordern. Das bietet mehr Sicherheit.
Umso komplizierter wird es dann im Fall einer Trennung. Den gemeinsam unterzeichneten Mietvertrag können nämlich nur beide Partner gemeinsam kündigen.
Ein Beispiel: Eva zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus. Ihr Partner Klaus will aber nicht wahrhaben, dass die Beziehung zu Ende ist. Deshalb verweigert er die Unterschrift unter eine gemeinsame Kündigung. Eva bleibt nun im Mietverhältnis «gefangen». Sie kann zwar ausziehen, haftet gegenüber dem Vermieter jedoch nach wie vor für den Mietzins. Theoretisch könnte sie Klaus vor Gericht zur Kündigung zwingen. Das kostet aber Geld und Nerven. Also bleibt ihr nichts anderes übrig, als zu warten, bis ihr Ex-Partner ein Einsehen hat.
Deshalb kann es sich für unverheiratete Paare empfehlen, dass nur ein Partner den Mietvertrag unterschreibt – gerade wenn die Beziehung noch nicht so gefestigt ist. Damit ist jedoch auch klar, dass im Falle einer Trennung jener Partner in der Wohnung bleiben darf, der den Mietvertrag unterschrieben hat. Er kann dem anderen kündigen. Somit besteht in der Beziehung ein gewisses Machtgefälle.

Ohne Unterschrift keine Zahlungspflicht

Unterzeichnen zwei Partner beide einen Mietvertrag, so müssen sie sogenannt solidarisch für den Mietzins und alle anderen Forderungen des Vermieters geradestehen. Das bedeutet, dieser kann von jedem Partner den gesamten Mietzins einfordern. Welchen er belangen will, ist seine Entscheidung. Wird ein Partner für den gesamten Mietzins zur Kasse gebeten, ist es dessen Sache, vom andern die Rückerstattung seines Anteils zu verlangen. Wieviel dies ist, hängt davon ab, was das Paar miteinander vereinbart hat. Im Zweifelsfall geht man von der Hälfte aus. Hat hingegen nur ein Partner seine Unterschrift unter den Mietvertrag gesetzt, kann der Vermieter nur bei ihm Geld einfordern.

Vermieter kann Einzug des Lebenspartners nicht verbieten

Die Unterschrift von beiden Partnern bietet dem Vermieter jedenfalls mehr Sicherheit. Deshalb haben Paare oft keine Wahl, wenn sie eine gemeinsame Wohnung mieten. Der Vermieter besteht darauf, dass beide unterschreiben. Aus diesem Grund klopft der Vermieter auch bei seiner Mieterin Claudia an, als ihr Freund Patrick bei ihr einzieht. Er legt ihr einen neuen Mietvertrag vor, den Patrick mitunterschreiben soll. Dazu sind die beiden aber nicht verpflichtet. Denn Claudia lebte schon bisher in der betreffenden Wohnung, ihr bestehender Mietvertrag gilt unverändert weiter.
Das will sich der Vermieter aber nicht bieten lassen. Er droht Claudia: «Wenn Patrick nicht mitunterschreibt, kündige ich Ihnen». Auch damit befindet er sich allerdings auf dem Holzweg. Eine solche Kündigung wäre missbräuchlich und könnte von Claudia mit guten Erfolgsaussichten angefochten werden. Der Vermieter kann den Einzug von Patrick auch nicht verbieten. Mit einem Lebenspartner oder einer Lebenspartnerin zusammenzuwohnen, ist ein Persönlichkeitsrecht, das ein Vermieter nicht einschränken kann.

Ehepaare müssen Wohnung gemeinsam kündigen

Ist ein Paar verheiratet oder lebt in eingetragener Partnerschaft, kann es seine Wohnung ohnehin nur gemeinsam kündigen. Dies gilt auch dann, wenn nur ein Partner den Mietvertrag unterzeichnet hat. Wer im Fall einer Trennung die Wohnung verlässt, hängt bei Ehepaaren ebenfalls nicht vom Mietvertrag ab. Dies entscheidet nötigenfalls der Eheschutzrichter. Gegenüber dem Vermieter für den Mietzins einstehen muss jedoch nur der Ehepartner, der den Mietvertrag unterzeichnet hat. Haben beide unterzeichnet, haften sie solidarisch. In diesem Punkt gelten für verheiratete und unverheiratete Paare dieselben Regeln.

Quelle: Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz
Welche Nebenkosten gibt es?

Nebenkosten sind Kosten, die mit dem Gebrauch der Mietwohnung zusammenhängen, wie z.B. Heiz- und Warmwasserkosten. Dazu gehören auch Kosten für den Hauswart, Schneeräumung, Gartenpflege, Gebühren für Kehricht, Wasser und Abwasser und Allgemeinstrom in Treppenhaus und Waschküche.

Akonto- oder Pauschalzahlung bei Nebenkosten

Je nach Mietvertrag verrechnet der Vermieter diese Kosten akonto oder pauschal:

  • Akontozahlung: Der Mieter bezahlt jeden Monat einen Betrag im Voraus. Der Vermieter erstellt jährlich eine detaillierte Abrechnung. Fielen die Akontozahlungen kleiner als die tatsächlichen Kosten aus, muss der Mieter einen Restbetrag nachzahlen. Zu viel bezahlte Akontozahlungen werden dem Mieter zurückerstattet.
  • Pauschalzahlung: Der Mieter bezahlt einen Pauschalbetrag und erhält keine Jahresabrechnung.
  • Inklusive: Nebenkosten, die im Mietvertrag nicht ausdrücklich genannt werden, sind im Mietzins enthalten.
Nebenkosten genau prüfen

Mieterinnen und Mieter müssen nur Nebenkosten bezahlen, die im Mietvertrag ausdrücklich und klar erwähnt sind. Nicht zulässig ist eine Position wie «übrige Betriebskosten». Reparaturen und Unterhaltsarbeiten gehören nicht in die Abrechnung. Die Nebenkosten muss der Vermieter nach einem klar nachvollziehbaren Verteilschlüssel auf alle Parteien im Haus verteilen. Oft wird auch ein Prozentsatz für Verwaltungskosten verrechnet. Vergleichen Sie als Mieter stets die neue mit der Abrechnung aus dem Vorjahr. Beachten Sie auch, dass neu verrechnete Nebenkosten ohne Mietvertragsänderung nicht gültig sind.

Vermieter nach detaillierter Nebenkostenabrechnung fragen

Haben Sie vom Vermieter eine Abrechnung erhalten, die unverständlich oder eine blosse Auflistung von Zahlen ohne Details zu den einzelnen Posten ist? Verlangen Sie in diesen Fällen vom Vermieter, dass er Ihnen eine detaillierte Abrechnung mit Angaben zu den einzelnen Buchungen zustellt. Darin muss auch ersichtlich sein, nach welchem Schlüssel die Nebenkosten auf die einzelnen Wohnungen verteilt wurden. Als Mieter steht Ihnen das Recht zu, die Belege für die einzelnen Kosten bei der Verwaltung einzusehen. Sie können auch Kopien der Belege verlangen, müssen diese jedoch selbst bezahlen. Im Streitfall muss übrigens der Vermieter nachweisen, dass die Abrechnung stimmt.

Quelle: Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz

Verkauf
Wann macht eine Immobilienbewertung Sinn?

Im Vergleich zu anderen Gütern werden Immobilien eher selten gehandelt. Zudem ist keine Immobilie gleich wie eine andere. Sie unterscheiden sich beispielsweise in Grösse, Stil und Lage. Da die Objekte also nur schlecht miteinander verglichen werden können und nur relativ wenige Transaktionen erfolgen, wird es schwierig, die Preise direkt miteinander zu vergleichen. Erschwerend kommt hinzu, dass die tatsächlich bezahlten Preise meist nicht öffentlich sind. Aus diesen Gründen wird der Wert einer Immobilie durch verschiedene Verfahren geschätzt.

Eine Immobilienbewertung kann bei folgenden Sachverhalten sinnvoll sein:

  • zur allgemeinen Vermögensübersicht
  • bei Kauf und Verkauf von Immobilien
  • im Fall einer Erbschaft oder Schenkung
  • für die Wertermittlung bei Heirat/Ehevertrag
  • im Falle einer Scheidung
  • für gerichtliche Prozesse
Was ist der Unterschied zwischen wertvermehrenden und werterhaltenden Kosten?

Wer bei einer Veräusserung von in Liechtenstein gelegenen Grundstücken/Immobilien einen Gewinn erzielt, hat darauf die Grundstücksgewinnsteuer zu entrichten. Als Grundstücksgewinn gilt der Betrag, um den der Veräusserungserlös die Anlagekosten übersteigt.

Als Anlagekosten gelten der amtliche Steuerschätzwert im Zeitpunkt der Veräusserung, vermehrt um den Erwerbspreis, soweit er den amtlichen Steuerschätzwert übersteigt, und die wertvermehrenden Aufwendungen ohne die üblichen Werterhaltungskosten. Auch die mit dem Verkauf verbundenen Aufwendungen wie Rechtsanwaltsgebühren, Maklergebühren und weitere zählen zu den Anlagekosten.

Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Verkauf:
  • Maklergebühr für den Verkauf
  • Anwaltskosten für Vertragserstellung
  • Aufwände für Abklärungen mit Ingenieuren
  • Honorar für Schätzungsgutachten
  • usw.
Wertvermehrende Investitionen:

Wertvermehrende Aufwendungen sind solche, welche die Liegenschaft dauernd in einen besseren Zustand versetzen, d.h. die Liegenschaft in den Standard einer besser ausgestatteten, wertvolleren Liegenschaft aufrücken lassen, wie z.B.:

  • Teppichboden wird durch einen Parkettboden ersetzt
  • Einrichtung einer Bodenheizung (zuvor keine vorhanden)
  • Erweiterung der Gartenanlage
  • Einrichtung von Einbauschränken
  • Ersetzen der 1-fach Verglasung durch eine 3-fach Verglasung
Werterhaltende Investitionen:

Unterhaltskosten sind Aufwendungen, die dazu dienen, eine Liegenschaft in ihrem Wert bzw. bisherigen Zustand zu erhalten, wie z.B.:

  • Wände neu streichen
  • Reparaturen an der Fassade
  • Ersetzen des Geschirrspülers/Heizung/Waschmaschine usw. durch ein neues Gerät
  • Parkettboden wird ersetzt (zuvor auch schon Parkett verlegt)
Wie wird die Grundstückgewinnsteuer berechnet?

Wer bei einer Veräusserung von in Liechtenstein gelegenen Grundstücken/Immobilien einen Gewinn erzielt, hat darauf die Grundstücksgewinnsteuer zu entrichten. Als Grundstücksgewinn gilt der Betrag, um den der Veräusserungserlös die Anlagekosten übersteigt.

Als Anlagekosten gelten der amtliche Steuerschätzwert im Zeitpunkt der Veräusserung, vermehrt um den Erwerbspreis, soweit er den amtlichen Steuerschätzwert übersteigt, und die wertvermehrenden Aufwendungen ohne die üblichen Werterhaltungskosten. Auch die mit dem Verkauf verbundenen Aufwendungen wie Rechtsanwaltsgebühren, Maklergebühren, amtliche Gebühren und weitere Kosten zählen zu den Anlagekosten.

Auf den steuerpflichtigen Grundstücksgewinn findet der Tarif nach Art. 19 Abs. 1 Bst. a SteG Anwendung. Auf den errechneten Betrag wird zudem ein Zuschlag in Höhe von 200% erhoben.

Ein Gewinn bis zu CHF 15'000.- ist steuerfrei. Ab einem Gewinn in Höhe von CHF 200'000.- findet der Höchsttarif Anwendung.

Berechnungsbeispiel:

Verkaufspreis Immobilie: CHF 1'000'000.00
Anlagekosten: CHF 750'000.00
Grundstücksgewinn: CHF 250'000.00
Steuertarif (Art. 19 Abs. 1 Bst. a SteG): 250'000.00 x 8% - 6100 = CHF 13'900.00
Zuschlag (Art. 43 SteG): CHF 27'800.00 (= 13'900.00 x 2)

Anfallende Grundstücksgewinnsteuer: CHF 41'700.00

Welche Kosten entstehen für den Verkäufer beim Verkauf einer Immobilie?

Ein Immobilienverkauf soll Geld bringen. Mit dem Verkauf von Wohnung, Haus oder Grundstück sind aber auch Kosten verbunden. Aus diesem Grund kann sich eine frühzeitige und fachkundige Beratung durch einen Immobilien-Experten auszahlen.

Wechselt eine Immobilie den Besitzer, entstehen Kosten: Makler, Grundbuchgebühren und Grundstücksgewinnsteuer müssen bezahlt werden. In gewissen Fällen können auch Kosten für die Vertragserstellung oder Werbemassnahmen entstehen. Folgende Auflistung gibt einen Überblick, welche Kosten der Verkäufer - abhängig von der zwischen Käufer und Verkäufer getroffenen Vereinbarung - zu bezahlen hat:

  • Grundstücksgewinnsteuer, variiert je nach erzieltem Gewinn
  • Unterschriftsbeglaubigung, CHF 10.00/Unterschrift
  • Grundbuchgebühren, 0.6 % des Kaufpreises
    (teilweise wird diese Gebühr zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt oder vollständig vom Käufer getragen)
  • Erstellung Kaufvertrag, ca. CHF 2'500.00
    (teilweise abhängig von der Höhe des Kaufpreises; häufig werden diese Kosten geteilt)
  • Allfällige rechtliche Beratungsleistungen
Welche Kosten entstehen für den Käufer beim Kauf einer Immobilie?

Neben der Kaufpreiszahlung ist ein Immobilienkauf auch mit weiteren Ausgaben verbunden. Folgende Auflistung gibt einen Überblick, welche Kosten der Käufer - abhängig von der zwischen Käufer und Verkäufer getroffenen Vereinbarung - zu bezahlen hat:

  • Unterschriftsbeglaubigung, CHF 10.00/Unterschrift
  • Grundbuchgebühren, 0.6 % des Kaufpreises (teilweise wird diese Gebühr zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt)
  • Grundverkehrsbehördliches Bewilligungsverfahren, ca. CHF 200.- (je nach Komplexität des Geschäftes kann es auch mehr sein)
  • Erstellung Kaufvertrag, ca. CHF 2'500.00
    (teilweise abhängig von der Höhe des Kaufpreises; teilweise werden diese Kosten geteilt)
  • Allfällige rechtliche Beratungsleistungen

Neben den einmaligen Kosten entstehen jedoch auch wiederkehrende Kosten. Dies können sein:

  • Hypothekarzinsen
  • Amortisation
  • Versicherungen
  • Unterhalts- und Nebenkosten
  • Erneuerungsfonds
Tipps rund ums Bauen
LEA - das Label für generationengerechte Wohnungen

Zur altersgerechten Wohnraumgestaltung gehört nicht nur ein stufenloser Zugang zu allen Räumen in Wohnung und Gebäude, sondern eine Vielzahl von Details, die erst dann wirklich zum Tragen kommen, wenn die körperlichen Einschränkungen zunehmen. Die konsequente Berücksichtigung hindernisfreier und altersgerechter Anforderungen bei der Erstellung von Wohnungen kommt letztlich allen Generationen zugute. Denn von durchgängig barrierefreien Wohnungen profitieren nicht nur Rollstuhlfahrer, sondern auch Familien mit Kleinkindern und natürlich auch – nicht nur ältere – Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Die Zertifizierung nach dem LEA-Standard (Living Every Age) ermöglicht ein längeres autonomes Wohnen in den eigenen vier Wänden sodass ein notwendiger Umzug in ein Pflegeheim möglichst lange hinausgezögert werden kann.

Das LEA-Label

Das LEA-Label ist für Eigentümer und Mieter ein verlässliches Orientierungssystem im wachsenden Markt für Alterswohnungen. Gleichzeitig schafft es für Investoren Marktvorteile und erhöht die Nachhaltigkeit des Investments. Der LEA-Standard beruht auf bestehenden Normen, Planungsrichtlinien und Merkblättern. Er gilt sowohl für Neubauwohnungen als auch Wohnungen im Bestand. Mit seinen rund 1'000 Anforderungen für Wohnung, Gebäude und Aussenraum gehört das LEA-Label zu den strengsten Gebäudestandards der Welt.

Weitsichtiges Förderprogramm für Bauvorhaben für Generationen

Seit dem 1. Oktober 2018 fördern die Liechtensteiner Gemeinden Ruggell, Gamprin-Bendern und Schellenberg Neu- und Umbauprojekte, die nach dem LEA-Standard gebaut werden. Anfang 2019 ist die Gemeinde Vaduz zu diesem Förderprogramm gestossen. Die Förderbeiträge werden auf Basis der erreichten LEA-Einstufung gesprochen und reichen für Neubauten von 10'000 bis 25'000 Franken, für Umbauten von 8'000 bis 23'000 Franken pro Wohneinheit.

Weitere Informationen: www.lea-label.ch

Wer kann Wohnbauförderung beanspruchen?

Die Förderungsmittel werden an volljährige Personen mit Wohnsitz in Liechtenstein gewährt, die das liechtensteinischen Landesbürgerrecht oder die Staatsangehörigkeit einer Vertragspartei des Europäischen Wirtschaftsraumes besitzen oder aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarungen gleichgestellt sind. Aufgrund einer zwischenstaatlichen Vereinbarung sind schweizerische Staatsangehörige ebenfalls förderungsberechtigt. Antragsteller und deren Ehegatten, die jeder für sich oder gemeinsam bereits über familiengerechtes Wohneigentum in Liechtenstein verfügen, sind von einer Förderung ausgenommen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Erstellung, der Erwerb und die Erneuerung, soweit diese mit einem Eigentumswechsel im Zusammenhang steht, von Einfamilienhäusern und Wohneinheiten in verdichteter Überbauung im Inland. Förderungswürdig sind Einfamilienhäuser und Wohneinheiten in verdichteter Überbauung mit einer Nettowohnfläche von mindestens 60m2 und höchstens 150m2 . Objekte, die nach dem Kubikmetersystem gefördert und nicht verändert wurden und die höchstzulässige Nettowohnfläche von 150m2 überschreiten, können im Falle einer Eigentumsübertragung nach den Bestimmungen dieses Gesetzes gefördert werden.

Voraussetzungen für eine Förderung

Die Erstellung und der Erwerb eines Objektes werden gefördert, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • der Antragsteller hat das Eigentum oder ein auf mindestens 40 Jahre vereinbartes, selbständiges Baurecht an einem Baugrundstück im Inland nachzuweisen;
  • das Objekt darf die vorgeschriebene Mindestfläche nicht unterschreiten und die höchstzulässigen Nettowohnflächen und Nebenflächen nicht überschreiten;
  • der Antragsteller muss die persönlichen Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.
Antragstellung

Der Antrag auf Ausrichtung von Förderungsmitteln ist auf den amtlichen Formularen einzureichen. Diese können beim Amt für Bau und Infrastruktur bezogen werden.

Frist für die Antragstellung

Bei der Erstellung eines Objektes ist der Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln vor dem Baubeginn zu stellen. Mit dem Bau darf erst nach Zustellung der Entscheidung über die Gewährung der Förderungsmittel begonnen werden. Beim Erwerb eines Objektes ist der Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln binnen eines Jahres ab Grundbucheintrag zu stellen. Bei Erneuerung eines Objektes ist der Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln im Hinblick auf die entsprechenden baulichen Massnahmen binnen eines Jahres ab Grundbucheintrag zu stellen. Bei Nichtbeachtung dieser Fristen geht der Förderungsanspruch verloren.

Weitere Informationen

Amt für Bau und Infrastruktur, Städtle 38, 9490 Vaduz, T +423 236 69 11

Die Wahl der Baustoffe

Bei der Wahl der Baustoffe muss eine persönliche Entscheidung getroffen werden. Hier spielt wohl das Thema Kosten eine recht grosse Rolle, denn die energieeffizientesten und umweltfreundlichsten Baustoffe sind leider meist etwas teurer. Es stellt sich beispielsweise die Frage zwischen Ziegel und Holz.

Holz boomt zurzeit als Baustoff für die Aussenwände, denn mit Holz kann man beim gleichen Dämmwert dünnere Wände bauen und hat somit bei den gleichen Aussenabmessungen eine grössere Wohnnutzfläche, als beim Bauen mit Ziegeln.

Beim Dämmstoff hat man die Wahl zwischen Styrodur, Mineralwolle, Zellulose- oder Holzfaserdämmung. Styrodur und Mineralwolle sind sowohl vom Stoff selbst her, als auch vom Herstellungsaufwand als umweltschädlich einzustufen. Bei der Entsorgung hat man damit weit grössere Probleme, als bei den Naturstoffen. Der einzige Vorteil liegt tatsächlich in den niedrigeren Anschaffungskosten. Der Dämmungseffekt ist etwa derselbe.

Innovative Ideen zum Hausbau, Bautechnik & Smart Homes

Die Technologie macht logischerweise auch nicht vor der Bautechnik halt. Smart Home und Energieeffizienz scheinen die Schlagwörter der Stunde zu sein. Wenn es um Smart Homes geht, gilt sich zu überlegen, wie weit die Steuerung des Eigenheims gehen soll, denn möglich ist vieles, wie nachfolgende Auflistung zeigt:

  • Die Jalousien können sich automatisch ausrichten und bei Wind zurückziehen.
  • Die Pelletheizung kann von selbst erkennen, ob sie noch heizen muss, oder ob die Solarheizung das Wasser im Boiler schon genügend aufgeheizt hat.
  • Das Tablet oder Smartphone dient als Fernsteuerung für Heizung, Fenster, Türen und sämtliche elektronische Geräte. Man muss unterwegs nicht mehr überlegen, ob man den Herd abgedreht hat – man kann einfach nachschauen.
Die richtige Baufinanzierung

Bei der Baufinanzierung ist es wichtig, dass Sie keine Risiken eingehen. Ein solider Grundstock an Eigenkapital, im Idealfall 30% der Bausumme und eine Hypothek sollten Ihren Hausbau finanzieren können. Je mehr Eigenkapital angespart werden kann, desto tiefere Zinsen sind für eine Hypothek zu erwarten. Wichtig ist auch, dass Sie genügend Puffer einplanen, um für alle Eventualitäten Geld zur Verfügung zu haben.

Für die Bankfinanzierung kann es vorteilhaft sein, mehrere Angebote einzufordern und zu vergleichen. Beachten Sie vor allem die Laufzeit und Verzinsung des Kredites. Je länger die Laufzeit, desto höher sind die Zinsen.

Was viele übersehen, sind anfallende Nebenkosten wie der Kanalanschluss, die Erschliessung des Grundstücks, etc. Das wichtigste ist, dass die Finanzierung umfangreich genug ist, um das Haus bezugsfertig zu bauen.
Informieren Sie sich auch rechtzeitig über Wohnbauförderung beim Amt für Bau und Infrastruktur sowie über andere Fördermöglichkeiten. Besonders für energieeffizientes Bauen kann es Fördergelder geben.

Tipps rund ums Wohnen
Welche Gegenstände dürfen ins Treppenhaus?

Treppenhäuser bieten vermeintlich Platz für Gegenstände, die wir lieber nicht in der Wohnung hätten: Schuhe, Kinderwagen oder Velos. Von Rechts wegen sind diese Dinge im Treppenhaus aber nicht erlaubt – oder nur mit Genehmigung des Vermieters.

Wer ab und zu Treppenhäuser von innen sieht, weiss, dass sich dort öfter mal Gummistiefel und Turnschuhe stapeln, Papier- und Kartonbündel auf den Tag der Entsorgung warten oder in irgendwelchen Behältnissen irgendwelche Utensilien aufbewahrt werden. Bei dir sieht es ähnlich aus? Für dich stellt das gar kein Problem dar?

Mag sein. Der Gesetzgeber hat jedoch eine klare Meinung zu Gegenständen in Treppenhäusern: Mieter/innen dürfen nur über einen Bereich frei verfügen – ihre Wohnung. Im Treppenhaus darf nicht nach Lust und Laune geschaltet und gewaltet werden.

Sicherheit im Treppenhaus: Diese Regeln gelten

Was auf den ersten Blick nach «Tüpflischiss» klingt, hat seinen Grund in Sicherheitsbestimmungen. Die Brandschutzvorschriften verlangen, dass Treppenhäuser in jedem Fall als Flucht- und Rettungswege benutzt werden können. Sie müssen frei und sicher zu begehen sein und dürfen keinem anderen Zweck dienen als dem Zugang zu den Wohnungen.

In einem Mietshaus sind oft keine anderen Fluchtwege als die Treppenhäuser vorhanden. Im Fall eines Brandes verlassen die Bewohner ihre Wohnung über das Treppenhaus. Feuerwehrleute und Sanitäter leisten ihren Einsatz meist ebenfalls über das Treppenhaus. Ausserdem soll vermieden werden, dass sich Feuer oder Rauch durch herumliegende Gegenstände im Treppenhaus verstärkt respektive entwickelt.

Der dekorative, plüschige Ohrensessel deiner Grossmutter? Leider nein.

Das Treppenhaus soll nicht nur frei von Gegenständen sein, sondern noch weiteren Anforderungen genügen: Oberflächen dürfen nicht brennbar sein und die Fluchtwegbreite muss mindestens 1,20 Meter betragen. Definierte Brandabschnitte, also baulich abgegrenzte Bereiche, verhindern, dass sich das Feuer weiter ausbreitet.

Was darf im Treppenhaus abgestellt werden?

Fussmatten vor der Haustür werden im Allgemeinen toleriert. Kleinere Schuhkästen aus nicht brennbarem Material oder Bilder dürfen im Treppenhaus aufgehängt werden, sofern die Fluchtwegbreite eingehalten wird.

Wo es niemanden stört und die Fluchtwege nicht behindert werden, kann der Vermieter weitere Gegenstände im Treppenhaus erlauben. Am besten hält er in diesem Fall die Regelung (ebenso wie jene zur Nutzung von Veloraum oder Waschküche) in einer vernünftig und sachlich begründeten Hausordnung fest.

«Stillschweigend» Gegenständen im Treppenhaus zustimmen

Obwohl Mieter/innen ihre Siebensachen also nur mit Zustimmung der Vermietung im Treppenhaus lassen dürfen, muss diese nicht «ausdrücklich» sein, sondern kann auch «stillschweigend» erfolgen.
Wenn die Kinderschuhe der Meiers vor der Tür stehen und Familie Müller ihre Yucca-Palme auf dem Zwischenboden deponiert, dann signalisiert das die «stillschweigende» Genehmigung von Tretern und Palme durch den Vermieter. Allerdings kann der Vermieter seine Zustimmung aus feuerpolizeilichen Gründen widerrufen, oder wenn sich andere Mieter an den Gegenständen im Treppenhaus stören.

«Political Incorrectness» im Treppenhaus?

Obwohl es unser Rechtsempfinden verletzt: Der Vermieter ist nicht verpflichtet, seine Mieter gleich zu behandeln. Akzeptiert er den Puppenwagen von Lara aus dem ersten Stock, muss er deswegen nicht unbedingt das Longboard von Hans im dritten Stock im Treppenhaus dulden.
Ändert ein Vermieter seine Meinung bezüglich der Gegenstände im Treppenhaus von heute auf morgen, können die Mieter auf Gewohnheitsrecht pochen. Wenn du Anordnungen bezüglich Gegenständen im Treppenhaus nicht nachvollziehen kannst, solltest du diese jedoch nicht einfach ignorieren.
Dir diesbezüglich zu künden, ohne dass vorher eine Mahnung ausgesprochen worden ist, wäre jedoch nicht rechtens. Zeigt sich ein Mieter jedoch über längere Zeit und trotz erfolglosen Mahnungen weiterhin uneinsichtig, darf der Vermieter eine Kündigung aussprechen. Solche Streitfälle sind a) aber Ermessenssache, und b) suchst du das Gespräch mit dem Vermieter sowieso besser, bevor bereits Feuer unter dem Dach ist.

Wo Kinderwagen & Co. deponieren, wenn nicht im Treppenhaus?

Dass ein Kinderwagen im engen Eingangsbereich eines Treppenhauses stört, ist nun einzusehen. Was aber, wenn keine anderen Abstellplätze für Velos, Spielgeräte und Ähnliches zur Verfügung gestellt werden?
Die Sache ist nicht eindeutig. Allgemein gilt aber: «Wie gesehen, so gemietet». War bei der Wohnungsbesichtigung kein Dreiradparkplatz vorhanden, dann kann nach Bezug der Wohnung auch keiner verlangt werden. Es lohnt sich also, die Frage nach möglichen Parkgelegenheiten für Kinderwagen und Velos zu stellen, bevor der Mietvertrag zur neuen Wohnung unterschrieben wird.

Quelle: Homegate.ch
Schimmel – was tun?
Ursachen für die Schimmelbildung

Ein häufiger Grund für Schimmel im Haus ist falsches Lüften und Heizen. Schimmelpilze gedeihen bei hoher Luftfeuchtigkeit und feuchtkalten Hauswänden. Auch Schäden an Wasserleitungen sowie Baumängel begünstigen den Schimmelbefall. Ein defektes Dach oder Risse im Mauerwerk können ebenso verantwortlich für Schimmel sein wie ein Rohrbruch oder aufsteigende Feuchtigkeit im Keller. Damit Feuchtigkeit wieder aus Böden und Wänden entweichen kann, beachten Sie bei Bauarbeiten stets auch die korrekte Trocknungszeit der Baustoffe. Ist das Haus nicht richtig gedämmt, können Wärmebrücken zwischen verschiedenen Bauteilen und Bereichen entstehen. Dadurch bilden sich gegebenenfalls Feuchtigkeit und Kondenswasser, die wiederum Schimmel begünstigen.

Anzeichen für einen Schimmelbefall

Die ersten Anzeichen für Schimmel sind häufig ein muffiger Geruch sowie Flecken an Wänden, in Fugen, auf Möbeln, Teppichen oder anderen Gegenständen. Neben dem im Haus oft auftretenden schwarzen Schimmel gibt es auch weissen, grünen und gelben sowie roten Schimmelbefall.

Verschiedene Arten der Schimmelbildung

Schwarzer Schimmel

Diese Art tritt bei Feuchtigkeitsproblemen im gesamten Haus auf. Oft bilden sich schwarze Punkte und dann Flächen, die aufgrund vieler verschiedener Schimmelarten ganz unterschiedlich von trocken bis schleimig geschaffen sein können. Schwarzer Schimmel ist schwer gesundheitsschädigend.

Weisser Schimmel

In ungeheizten, kühlen und feuchten Räumen wie dem Keller kann weisser Schimmel auftauchen. Er ist gerade auf weissen Untergründen nicht immer leicht zu erkennen. Dann helfen andere Anzeichen: Ein modriger Geruch sowie gehäuftes Auftreten von Kellerasseln und Silberfischen sind Hinweise für einen möglichen Schimmelbefall. Weisser Schimmel gilt als Risikofaktor für verschiedene Krankheiten. Betroffene beklagen häufig Beschwerden wie bei trockener Raumluft. Dies kann zu falschen Diagnosen und kontraproduktiver Raumbefeuchtung führen.

Grüner Schimmel

Grüner Schimmel tritt im Haushalt auf Lebensmitteln, Pflanzenerde sowie in Feuchträumen und Fugen auf. Häufig bildet der Pilz einen pelzig-flauschigen Belag aus. Grüner Schimmel kann beispielsweise Allergien und Asthma auslösen, gilt aber im Vergleich zu anderen Arten als weniger gesundheitsschädigend.

Gelber Schimmel

Gelber Schimmel ist hierzulande eher selten. Er kann aber vor allem bei mangelnder Hygiene vorkommen. Er bevorzugt feuchte Ecken, Polster oder Baumwollstoffe. Gelber Schimmel ist wie schwarzer besonders gesundheitsschädlich für Mensch und Tier.

Roter Schimmel

Auf zellulosehaltigen Untergründen wie Papiertapeten kann sich roter Schimmel bilden. Er bevorzugt eine feuchte Umgebung wie das Bad. Roter Schimmel ist weniger stark gesundheitsschädlich wie schwarzer oder gelber Schimmel, kann aber zum Beispiel Asthma verursachen.

Schimmel richtig entfernen

Wenn Sie in Ihrer Wohnung/Haus einen Schimmelbefall feststellen, setzen Sie sich bitte mit der Hausverwaltung oder Ihrem Vermieter/Vermieterin in Verbindung. Sie werden über die weiteren Schritte informiert.

Massnahmen zum Vorbeugen von Schimmel

Luftfeuchtigkeit überprüfen

Überprüfen Sie die Luftfeuchtigkeit in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung regelmässig und insbesondere bei Verdachtsfällen mit einem Hygrometer. Mit dem Feuchtigkeitsmessgerät bestimmen Sie die relative Luftfeuchtigkeit in den Räumen. Diese sollte in Wohnräumen auf Dauer etwa zwischen 55 bis 60 % liegen, im Winter auch etwas tiefer. Eine zu geringe Luftfeuchtigkeit wirkt sich negativ auf die menschliche Gesundheit aus. Eine höhere Feuchtigkeit unterstützt die Schimmelbildung.

Wohnung und Haus richtig heizen

Neben der Luftfeuchtigkeit ist auch die Raumtemperatur wichtig. Wohnräume wie Kinderzimmer, Ess- und Wohnzimmer, also Räume in denen sich Bewohner aktiv aufhalten, heizen Sie auf etwa 20 °C. Für andere Wohnbereiche wie das Schlafzimmer sowie die Küche und bei Abwesenheit sind etwa 17 bis 18 °C empfehlenswert. Nachts können diese Temperaturen wiederum um mindestens 5 °C tiefer liegen. Beim Heizen gilt es, Wärmebrücken zwischen Räumen oder Materialien zu vermeiden. Andernfalls kann sich Kondenswasser bilden, was wiederum die Schimmelbildung unterstützt. Schliessen Sie deshalb Türen zwischen Räumen, die Sie unterschiedlich heizen. Sind die Wohnräume gut gedämmt, können Sie den gesamten Wohnraum auch auf die gleiche Temperatur heizen.

Richtig lüften

Zum richtigen Heizen und zur Kontrolle der Luftfeuchtigkeit gehört zudem das korrekte Lüften. Nur durch richtiges Lüften wird überschüssige Luftfeuchtigkeit aus dem Wohnraum transportiert. Statt Fenster längere Zeit zu kippen, führen Sie mehrfach am Tag fünf bis zehn Minuten eine Stosslüftung durch. Besonders wichtig ist das im Schlafzimmer, Bad und in der Küche. Ist Lüften nicht regelmässig oder aus baulichen Gründen nicht möglich, nutzen Sie einen Luftentfeuchter. In der Küche trägt wiederum eine leistungsstarke Dunstabzugshaube zur Senkung der Luftfeuchtigkeit bei.
Im Badezimmer empfehlen wir, besonders sorgfältig zu lüften. Trocknen Sie Dusche, Badewanne und gegebenenfalls Böden nach jeder Nutzung ab und hängen Sie die Handtücher umgehend zum Trocknen auf. Trocknen Sie Ihre Wäsche generell nicht in Räumen mit ohnehin höherer Luftfeuchtigkeit. In Bädern ohne Fenster kommt der Regulierung der Luftfeuchtigkeit ein besonderer Stellenwert zu. Nutzen Sie hier beispielsweise geeignete Bad- oder Raumlüfter.

Weitere Massnahmen

Stellen Sie Möbel oder Ähnliches nicht direkt vor kalte Aussenwände. Mit einem Abstand von circa 5 bis 10 cm zur Aussenwand ermöglichen Sie die ungehinderte Luftzirkulation im Raum. Halten Sie Heizkörper frei. Grundsätzlich gehen Sie aber immer zunächst die Ursachen in Ihrem Haus oder der Wohnung an, um Schimmelpilzen keine Chance zu bieten.

Quelle: OBI
Richtig Lüften
Das Problem

Hauptsächlich in den Winterhalbjahren häufen sich die Klagen über Kondenswasserbildung. Mögliche Folgen sind Schimmelpilzbefall oder Feuchtigkeitsschäden an Tapeten bis zur Ablösung.

Die Ursache

Ursache ist der unsichtbare Wasserdampf in der Raumluft. Je wärmer, desto feuchtigkeitshaltiger ist die Luft. Kühlt ein Bauteil zu stark ab, entsteht deshalb Kondensfeuchtigkeit an dieser Stelle. Dies kann Fenster oder nicht ausreichend wärmegedämmte Aussenwände betreffen.
Die Gefahr der Oberflächenkondensation ist umso grösser, je feuchter die Raumluft und je kälter die Oberfläche des Bauteils ist. Die Raumluft ist umso feuchter, je geringer der Luftaustausch mit der Aussenluft ist und je mehr Feuchtigkeitsquellen wie Bad, Dusche, Blumen, Küche, nasse Wäsche etc. vorhanden sind.

Lüftung als Gegenmassnahme

Mit den heutigen dichten Fenstern hat sich die Raumfeuchtigkeit drastisch erhöht. Deshalb ist richtiges Lüften umso wichtiger. Es soll energiesparend und wirksam sein sowie die Raumluftqualität verbessern und das Wohlbefinden fördern.

Was ist richtiges Lüften

3 bis 4 Mal täglich, während 5 bis 6 Minuten (höchsten 10 Minuten) sind die Fenster vollständig zu öffnen (Stosslüften). Besonders wirksam ist die kurze Querlüftung (Durchzug). Mit diesen Massnahmen wird in kurzer Zeit viel Feuchtigkeit abgeführt, das Auskühlen der Wand und Deckenoberflächen verhindert und eine Menge Heizenergie gespart.
Auch bei Regen und Nebel ist die Aussenluft weniger feucht als die Luft innerhalb der Wohnung. Man führt in jedem Fall Feuchtigkeit aus der Wohnung ab.

Vorsicht bei Kippfenstern, Fensterbänken und Vorhängen

Eine Fensterbank muss frei bleiben, denn Kipplüftung kühlt aus und erhöht die Heizkosten. Während der Heizperiode muss zum effektiven Luftaustausch in jedem Raum das Fenster kurz ganz geöffnet werden. Bei vollgestellten Fensterbänken ist das nicht möglich. Speziell in den Wintermonaten hat Kipplüften nur nachteilige Folgen. Der Luftaustausch erfolgt sehr schleppend. Dafür kühlen die Raumflächen rund um das Fenster sowie der Boden stark aus. Kipplüften ist für deutlich erhöhte Heizkosten verantwortlich und fördert Schimmelbildung.
Zur optimalen Wärmeverteilung innerhalb der Räume ist darauf zu achten, dass keine Vorhänge vor den Heizkörpern hängen. Ansonsten ist eine Zirkulation der warmen Luft und ein Aufwärmen der Raumflächen nur vermindert möglich.

Richtiges Lüften bei längerer Abwesenheit

Unterlassen Sie es, während der Heizperiode die Fenster in dauernder Kippstellung geöffnet zu halten. In dieser Stellung kühlen die angrenzenden Bauteile derart aus, dass sich Kondenswasser bilden kann. Zudem geht andauernd Heizenergie verloren. Der Einsatz des Dreh-Kipp-Verschlusses ist jedoch in den Sommermonaten angebracht.

Raumtemperatur

Senken Sie die Raumtemperatur nicht übermässig. Zu grosse Energiesparbemühungen können zu Kondenswasserschäden und zu hygienischen Problemen (Schimmelpilz) führen. Empfehlenswert sind ca. 20° Celsius für die Wohnräume und ca. 18° Celsius für die Schlafzimmer.

Richtiges Lüften (Stosslüften) spart Energie, ist hygienisch und vermeidet Feuchtigkeitsschäden und Schimmel in Wohnräumen.

Quelle: BSV AG
Ausrichtung der Wohnung: Hallo Sonne

Süden, Norden, Osten, Westen: Wie war das noch mal mit der Ausrichtung der Wohnung? Wir sagen dir, auf welche Faktoren du achten musst, damit du beim nächsten Wohnungsbezug in Sachen Sonnenstand und ähnlichem keine Überraschungen erlebst.
Du bist gerade daran, dir eine Wohnung zu suchen. Du hast auch schon eine besichtigt, die dir richtig gut gefällt: guter Grundriss, Wohnküche, so wie es sich heutzutage gehört, Balkon, Bodenheizung, nicht zu teuer. Aber halt, da war doch noch was?!

Lage der künftigen Wohnung bedenken

Genau, wer sich eine Wohnung sucht, ein Haus kaufen möchte oder sich gar eines bauen lässt, der ist gut beraten, auch an die Ausrichtung des künftigen Heims zu denken. Es ist zwar schön, neben einem Bachlauf zu wohnen oder die nächste Beiz grad um die Ecke zu haben. Wenn die Wohnung jedoch im Dauer-Schatten liegt, verleiden einem die vermeintlichen Vorteile vielleicht schnell.
Grundsätzlich gilt: Tageslicht sollte möglichst von zwei Seiten in die Wohnung gelangen. Am meisten Sonne kriegen im Winter die nach Süden ausgerichteten Räume ab, während im Sommer die West-Räume am längsten der Sonne ausgesetzt sind. Fachleute empfehlen daher eine Ost-West- oder eine Nord-Süd-Ausrichtung.

Wohnungsausrichtung: Süden top, Norden flop?

Für die Ausrichtung des Wohnbereichs gegen Süden spricht einiges: Im Winter helfen die auch bei niedrigem Sonnenstand einfallenden Strahlen, die Wohnung zu heizen. Ein netter Vorteil, der sich in puncto Heizkosten niederschlägt. Im Sommer dagegen – wenn die Sonne tagsüber fast senkrecht über dem Haus steht – heizt sich das Haus nicht noch zusätzlich auf. Aber: Nicht alle Pflanzen mögen es heiss. Du musst dich darauf einstellen, die richtigen Pflanzen für den Süd-Balkon anzuschaffen und diese dann auch öfters zu giessen.
Ebenfalls beliebt ist die West-Ausrichtung. Denn hier scheint die Sonne vom Nachmittag an bis zum Abend. Schon früh respektive noch spät im Jahr lassen sich hier Freiflächen nutzen. Und wer gerne von seinem Bett aus die Sonne aufgehen sehen möchte, achtet womöglich darauf, dass das Schlafzimmer der zukünftigen Wohnung gegen Osten liegt.
Man möchte meinen, die Nordseite sei das hässliche Entlein unter den Wohnungsausrichtungen. Das war einmal, zumindest in den Städten. Zwar gelten Wohnungen, die gegen Norden liegen, als dunkel. Dafür schätzen Stadtbewohner offenbar zunehmend deren kühle Seite. Die Städte mit ihrem vielen Beton und Asphalt kühlen im Sommer nicht (mehr) ab, und so fürchten sich viele vor tropischen Nächten in ihren vier Wänden.

Am meisten Sonnenstrahlen in der Wohnung, aber…

Die sonnigste Südlage ist wenig wert, wenn vor den Fenstern ein Baum wächst oder sich gleich das nächste Haus in die Höhe schraubt. Während ersterer noch sein Gutes hat – im Sommer hält er Hitze von der Wohnung fern, und er schützt unter Umständen vor ungebetenen Blicken –, ist zweites kaum erstrebenswert.
Eine Wohnung im vierten Stock ist heller, als eine im Parterre. Ist dir möglichst viel Tageslicht wichtig, solltest du also auch darauf achten, in welchem Stock deine zukünftige Wohnung liegt. Und: Bedachungen, die über Fenster oder Balkone ragen, vermindern die Sonneneinstrahlung.

Achtung, Fenster!

Es gehört zum heutigen Lifestyle, dass sich viele möglichst grosse Fenster wünschen. Die Zeiten, als kleine Fenster bevorzugt wurden, um Kälte, Hitze und Witterung weniger ausgesetzt zu sein, sind vorbei. Doch die Witterung setzt auch heutigen Fenstern zu. Fenster an der Westseite eines Hauses sind ihr nach wie vor ausgeliefert. So sehen sie dann auch aus. Und wer es eher kühl mag, aber trotzdem auf eine Wohnung mit Südfenstern aspiriert, sollte prüfen, ob sich die Fenster gegen Süden und Westen mit einem Aussenschutz verdunkeln lassen.

Ausrichtung der Wohnung: Der Grundriss verrät sie

Bereits der Grundriss einer Wohnung (heutzutage oft bereits online präsentiert) verrät einiges über die Ausrichtung einer Wohnung – sofern er eingenordet sprich mit einer Kompassnadel versehen ist, die gegen Norden zeigt. Mit deren Hilfe lassen sich die Zimmer einfach einer Himmelsrichtung zuordnen. Hast du die Möglichkeit, dich an Ort und Stelle zu begeben, behilfst du dir am besten mit einem Kompass.
Eine gute Idee ist es, sein Wunschobjekt zweimal und zwar zu verschiedenen Tageszeiten zu besichtigen. Wer weiss: Vielleicht ist der Sonnenuntergang durch’s West-Fenster zwar wunderschön, die schlierigen Fenster selber aber ein Albtraum? Diese werden ein steter Aufruf zum Putzen sein. Ein Aufruf, auf den du vielleicht verzichten möchtest.

Quelle: Homegate.ch
10 Tipps für das Energiesparen beim Heizen

Diese zehn Tipps helfen dabei, beim Heizen Energie zu sparen:

  • Mit Thermostaten können Sie die gewünschte Temperatur ziemlich genau einstellen. Die Position 3 sollte einer Raumtemperatur von 20 Grad entsprechen. Diese Position wird für Wohnräume und Büros empfohlen, im Bad dürfen es auch 20-23 Grad sein, was der Position 3-4 entspricht. Im Schlafzimmer reichen 17 Grad (Position 2-3), ebenso im Flur oder in selten genutzten Räumen wie Gästezimmern.
  • Falls Sie bei offenem Fenster schlafen, sollten Sie die Heizkörperventile im Schlafzimmer schliessen.
  • Bei einer Abwesenheit von mehr als zwei Tagen lohnt es sich, die Heizung auf Sparbetrieb umzustellen oder die Thermostatventile eine Position zurückzudrehen. Der quantitative Effekt der Nachtabsenkung ist hingegen umstritten.
  • Heizen Sie nur, wenn es wirklich nötig ist: Schalten Sie die Heizung im Frühling ab, sobald es wieder warm wird. In der Übergangszeit kann die Heizung je nach Wetterlage ein- und ausgeschaltet werden. Achten Sie darauf, dass die Umwälzpumpe bei Ausserbetriebnahme der Heizung ebenfalls abgestellt wird.
  • Entlüften Sie die Heizkörper und lassen Sie auch Ihr Heizsystem regelmässig warten, damit dieses die volle Heizleistung erreichen kann.
  • Während Sonnenstrahlen an den Fenstern am Tag die Räume aufheizen, können Sie am Abend den Temperaturverlust reduzieren, indem Sie die Roll- oder Fensterläden schliessen.
  • Vermeiden Sie es, Möbel vor Heizkörper zu stellen, denn so gelangt die Wärme nicht in den Raum. Der gleiche Effekt ist bei schweren Vorhängen festzustellen.
  • Durchzug ist nicht nur ungemütlich, sondern führt auch zu Wärmeverlusten. Lassen Sie undichte Fenster, Türen und Fugen abdichten und schliessen Sie die Cheminéeklappen, wenn das Cheminée nicht in Betrieb ist.
  • Mit Stosslüften erreichen Sie den gewünschten Luftaustausch, ohne dass der Raum völlig auskühlt. Öffnen Sie wenn möglich Ihre Fenster mehrmals täglich für einige Minuten, damit Durchzug entsteht und die Feuchtigkeit entweicht. Mit dauerhaft gekippten Fenstern findet kaum ein Luftaustausch statt, ausserdem kühlen die Wände aus.
  • Mit modernen Gebäudeautomationssystemen lässt sich programmieren, welche Räume wie lange wie warm zu halten sind.
Quelle: hausinfo.ch