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Die Reinigung bei der Wohnungsabgabe
Die Reinigung bei der Wohnungsabgabe
08. März 2022 | Immobilien

Ein Wohnungswechsel ist mit grossem Aufwand verbunden. Dazu gehört auch die Reinigung der alten Wohnung.

 

1) Was ist bei der Reinigung zu beachten?

Die Wohnung muss gut gereinigt zurückgegeben werden. Vereinbaren Sie unbedingt eine sogenannte «Abnahmegarantie», wenn Sie ein Reinigungsinstitut damit beauftragen. Das Reinigungsinstitut muss dann eine Gratis-Nachreinigung vornehmen, wenn Ihr Vermieter bzw. Liegenschaftsverwalter noch schmutzige Stellen findet. Da die Nachreinigungen sofort erledigt werden müssen, sollte bei der Wohnungsabgabe jemand vom Putzinstitut dabei sein.

2) Fallbeispiele aus dem Alltag

Reinigung und Renovation: Nach meinem Auszug wird die Wohnung renoviert. Muss ich auch in diesem Falle die Wohnung reinigen?

Grundsätzlich müssen Sie nichts reinigen, was durch die Renovation wieder verschmutzt wird. Bei einer umfassenden Renovation wird es somit genügen, sogenannt «besenrein» zu putzen. Gewisse Vermieter verlangen in solchen Fällen, dass Sie als Mieterin oder Mieter nach Abschluss der Renovation putzen kommen. Dazu sind Sie aber eindeutig nicht verpflichtet. Die Baureinigung ist Sache des Vermieters.

3) Nachreinigung: Was geschieht, wenn die Wohnung bei der Abgabe nicht sauber genug ist?

Lässt die Sauberkeit der abzugebenden Wohnung zu wünschen übrig, muss Ihnen der Vermieter eine kurze Nachfrist einräumen, um nochmals zu putzen. Ist die Wohnung auch dann noch nicht sauber genug, kann der Vermieter die Wohnung reinigen lassen und Ihnen dafür Rechnung stellen.

4) Teppichreinigung: Ich ziehe nach 5 Jahren aus meiner Wohnung aus. Muss ich den mindestens 10-jährigen Teppich schamponieren, wenn ich kleine Flecken gemacht habe?

Ja, denn zur gründlichen Reinigung gehört das Schamponieren eines Teppichs. Wenn der Vermieter den Teppich jedoch nach Ihrem Auszug ersetzt, müssen Sie ihn nicht schamponieren.

5) Gefährliche Reinigung: Mein Vermieter verlangt, dass ich bei der Wohnungsabgabe die Fensterläden öle. Bin ich dazu verpflichtet?

Nein, vor dem Auszug müssen Sie Ihre Wohnung zwar gründlich reinigen. Dabei müssen Sie aber keine Arbeiten ausführen, die gefährlich sind oder Fachkenntnisse erfordern. Um die Fensterläden zu ölen, müssten Sie diese aushängen oder an der Fassade herumklettern. Beides ist zu gefährlich.

6) Fensterreinigung: Mein Vermieter verlangt, dass ich vor der Wohnungsabgabe die doppelten Fensterflügel aufschraube und auch innen putze. Muss ich das wirklich tun?

Ganz klar ist das nicht. Der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) ist der Meinung, dass Sie das nicht tun müssen. Denn durch das Auseinanderschrauben der Fensterflügel entsteht oft ein zusätzlicher Schaden. Ganz klar ist die Sache, wenn die Fenster alt sind und nicht wieder zusammengeschraubt werden können, ohne Schaden zu nehmen. Dann müssen Sie sie auf keinen Fall aufschrauben.

7) Unbedingt reinigen: Was darf auf keinen Fall bei der Reinigung vergessen werden?

Die Abzugshaube/Filter beim Kochherd. Geschirrspüler, Kühlschrank und Herd. Verstopfte Syphons. Badewanne, Lavabo und Klosettschüssel entkalken. Briefkasten. Bildschatten.

 

Quelle: Mieterinnen- und Mieterverband 

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