Rund ums Bauen
Der MWST-Satz wird per 2024 erhöht
Als Folge der parlamentarischen Feller-Initiative wurde die Jahresumsatzgrenze für mehrwertsteuerbefreite Non-Profit-Organisationen, freiwillige Sport- und Kulturvereine und Non-Profit-Organisationen in der Schweiz per 01.01.2024 erhöht. Aufgrund des MWST-Abkommens mit der Schweiz wurde auch die Umsatzgrenze Liechtensteins analog zur Schweiz erhöht.
Wir stehen Ihnen gerne für sämtliche Anliegen im Treuhandbereich zur Verfügung.