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Ein Grundstück, aber mehrere Kinder?
Ein Grundstück, aber mehrere Kinder?
22. April 2022 | Immobilien
Sie haben ein Grundstück aber mehrere Kinder?

Nicht selten stellen sich Eltern die Frage, ob und wann sie ihr Grundeigentum an ihre Kinder weitergeben sollen. Für den Fall, dass nur ein Grundstück, jedoch beispielsweise drei Kinder (A, B und C) vorhanden sind, stellt sich zudem noch die Frage der Ausgleichszahlungen.

1. Ausgleichszahlungen zu Lebzeiten
Der Vater will nicht erst testamentarisch über sein Grundstück verfügen, sondern dieses zu seinen Lebzeiten an Kind A übergeben mit der Auflage, seinen beiden Geschwistern B und C einen bestimmten Betrag zu bezahlen. Es handelt sich somit um einen Teil des Kaufpreises mit der Anweisung zur Zahlung an einen Dritten (Zahlung an seine beiden Geschwister B und C). Diese Ausgleichszahlungen stellen den Veräusserungserlös des Vaters bzw. den Erwerbspreis des Kindes A dar. Der Vater als Veräusserer hat auf dem durch die Übertragung des Grundstücks anfallenden Grundstücksgewinn die Grundstückgewinnsteuer zu entrichten. Sollte das Kind A dieses Grundstück später einmal verkaufen, so stellen diese Ausgleichszahlungen an B und C folgerichtig Gestehungskosten dar.
2. Ausgleichszahlungen während des Verlassenschaftsverfahrens
Nehmen wir an, dass der Vater stirbt und die drei Kinder zu gleichen Teilen erbberechtigt (je zu 1/3) sind. Noch während der Verlassenschaftsabhandlung, d.h. vor Abschluss des Erbverfahrens, legen die Geschwister fest, dass Kind A das Grundstück ins Alleineigentum übernehmen und den anderen zwei Geschwistern eine Ausgleichszahlung leisten soll. Diese Zahlungen des A unterliegen nicht der Grundstückgewinnsteuer, da B und C zu keinem Zeitpunkt grundbücherliche Miteigentümer des Grundstückes waren. Allerdings stellen diese von A geleisteten Ausgleichszahlungen bei einem allfälligen späteren Grundstückverkauf keine Gestehungskosten dar – d.h. dass diese Zahlungen nicht zu einer Reduktion des Grundstückgewinnes von A führen und die Grundstückgewinnsteuer für A entsprechend höher ausfallen würde. Der Erwerb von Grundstücken auf dem Erbweg stellt hinsichtlich der Grundstückgewinnsteuer ein steueraufschiebender Tatbestand dar und A übernimmt die latente Grundstückgewinnsteuerlast für das gesamte Grundstück.
3. Ausgleichszahlungen nach abgeschlossenem Verlassenschaftsverfahren
Gehen wir erneut davon aus, dass der Vater stirbt und die drei Kinder zu gleichen Teilen erbberechtigt (je zu 1/3) sind. Nun aber werden die drei Geschwister zu je 1/3 Miteigentümer des Grundstückes und das Verlassenschaftsverfahren wird durch die Einantwortung abgeschlossen. Ein paar Jahre später einigen sich die Geschwister darauf, dass A das Grundstück von B und C käuflich erwerben soll. Die Zahlungen von A an seine beiden Geschwister lösen eine Grundstückgewinnsteuerpflicht bei B und C aus. Sollte A das Grundstück zu einem späteren Zeitpunkt verkaufen, so kann er die damals geleisteten Zahlungen an seine Geschwister als Gestehungskosten geltend machen.
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