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Die Tücken des gemeinsamen Mietvertrages
Die Tücken des gemeinsamen Mietvertrages
12. Dezember 2022 | Immobilien

Ein gemeinsamer Mietvertrag kann Vor- und Nachteile haben

Egal ob als Wohngemeinschaft oder als Paar eine Wohnung gemietet wird, eine Frage stellt sich meist direkt zu Beginn: Soll der Mietvertrag gemeinsam unterzeichnet werden oder nur auf eine Person ausgestellt werden?

Der Hauptvorteil beim gemeinsamen Mietvertrag liegt darin, dass alle Unterzeichnenden über die gleichen Rechte und Pflichten verfügen. So haften beispielsweise alle gemeinsam für die Bezahlung der monatlichen Miete oder für Schäden am Mietobjekt. Etwaige finanzielle Forderungen bleiben somit nicht an einer einzelnen Person hängen.

Aus gleichem Grund bietet diese Vertragsform auch dem Vermieter eine höhere finanzielle Sicherheit. Weshalb  dieser eine solche „Solidarmiete“ oft sogar bei Wohngemeinschaften oder Paaren zwingend vorschreibt.

Der Vorteil der gleichen Rechte und Pflichten kann aber auch zum Nachteil werden. Genau dann, sobald eine Partei auszieht, die anderen Personen aber bleiben möchten. Damit die ausziehende Person nicht weiter für das Mietobjekt haftet, muss sie die Wohnung ordentlich kündigen. Ein gemeinsamer Mietvertrag kann aber von Gesetzes wegen auch nur gemeinsam aufgelöst werden. Das bedeutet, dass alle Mietparteien die Kündigung unterschreiben müssen. Dadurch entsteht ein Risiko für diejenigen, die gerne bleiben möchten. Dem Vermieter steht dann theoretisch zu,  ein neues Mietverhältnis zu verweigern oder allenfalls auch eine Mietzinserhöhung vorzunehmen. Dieses Problem kann umgangen werden, wenn nur eine Person als Hauptmieter im Vertrag auftritt.

Es ist also durchaus sinnvoll, sich mit dieser Thematik früh genug auseinanderzusetzen und bei Unsicherheiten einen Fachexperten zu kontaktieren. Gerne stehen wir für sämtliche Anliegen im Bereich Immobilien und Treuhand zur Verfügung.

Quelle: HEV

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